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BVfK-Wochenendticker
18. März 2023
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Zählt der BVfK zu den Mobilitätswende-Akteuren?

Tesla bringt Volks-Stromer – 50% weniger Produktionskosten!

Elektroautos altern schneller – heute topmodern, in wenigen Jahren kalter Kaffee?

Fragwürdiger Pressebericht im Kfz-Betrieb: "Förderbetrug - Immer mehr subventionierte E-Autos landen im Ausland"

Neue Erlöse mit nachhaltiger Mobilität – Hybrid-Veranstaltung am 22. März ab 16 Uhr in Berlin

Aagent24 – BVfK-Vertragsformulare flexibel gestalten & als Entwurf speichern

BVfK-Autowelt die Fahrzeugbörse exklusiv für BVfK-Mitglieder

BVfK-Reihe: Karosserie- und Unfallschäden im Kaufvertrag Teil 2: Zur Bagatellgrenze beim Unfallschaden

BVfK-Hinweise zu den neuen AGB von mobile.de

Autorechtstag Aktuell: Last Minute: Autorechtstag 2023 – brandaktuelle Themen – Top Referenten – 15 FAO-Stunden

Qualitäts-Autohändler 2023 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

im Fuhrpark der BVfK-Geschäftsstelle befinden sich derzeit u.a. drei voll elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Ein viertes wurde im Juni letzten Jahres bestellt und ist entgegen vielfacher Ankündigung bisher nicht geliefert worden. Wer nun meint, der BVfK zähle zu den vorbildlichsten Mobilitätswende-Akteuren, der irrt. Da sind wir nur normaler Durchschnitt und daher sind unsere Entscheidungen, so wie es sich für einen Verband gehört, der für die Interessen von Wirtschafts-Unternehmen arbeitet, primär von wirtschaftlichen Gesichtspunkten getragen.

Wer einen Dienstwagen zu versteuern hat, der weiß, worum es geht: der Unterschied beträgt schnell jeweils zwischen 300 und 500 € pro Monat für den Arbeitnehmer und günstigere Unterhaltskosten für den Arbeitgeber. Die subventionierten Anschaffungskosten seien in dem Zusammenhang bewusst nicht erwähnt, denn es zeigt sich gerade wieder einmal, dass auch diese Fördermittel am Ende nicht wirklich beim Käufer verbleiben.
Die Tatsache, dass inzwischen auch ein Tesla zur kleinen Elektro-Flotte das BVfK zählt, hat weniger mit dem Bedürfnis zu tun, zu den Umweltschutz-Vorreitern zu zählen und auch nichts mit dem Mainstream der Digital-Nerds zu tun, sondern mit der Tatsache, dass Elon Musk die Preise um 7000 € gesenkt hat und man auf den Stromer aus Grünheide nicht monatelang warten musste, da er sofort verfügbar war.
Und das wird nicht die letzte Überraschung des schrillen und von vielen als verrückt abgekanzelten Amerikaners bleiben, der die Modellstrategie der angestammten Autohersteller seit einigen Jahren ziemlich alt aussehen lässt. Nachdem diese ziemlich spät erkannt haben, wohin die Reise geht und inzwischen ihre SUVs und sonstigen Schwergewichte ganz oder teilweise elektrifiziert haben, geht Tesla in die andere Richtung und kündigt die Eroberung der breiten Masse der Autokäufer mit deutlich günstigeren Elektroautos an. Der Volks-Stromer soll mit revolutionierter Fertigungstechnik nur noch 50% der bisherigen Produktionskosten verursachen.

Was folgt daraus? Der Siegeszug von Autos, an denen für Werkstatt und Handel angeblich weniger Geld zu verdienen ist, geht weiter? Das dürfte genauso falsch sein, wie vieles von dem, was uns jeden Tag in den Medien und von Pseudo-Wissenschaftlern um die Ohren gehauen wird. Richtig ist lediglich, dass wir uns derzeit in einer extremen Umbruchphase befinden, von der niemand weiß, wohin sie führen wird. Daher wird es auch im Jahr 2035 noch jede Menge Verbrenner geben und die werden wahrscheinlich eine wesentlich höhere Akzeptanz auf dem Gebrauchtwagenmarkt haben, als ihre elektrischen Kollegen mit denselben Eckdaten hinsichtlich Alter und Laufleistung.

Wer sich einmal mit der Dynamik technologischer Entwicklung in einem besonders günstigen Umfeld beschäftigt, wird erkennen, dass mit den heute noch neuen Stromern bereits in wenigen Jahren kein Staat mehr zu machen ist. Ihre dann aktuellen Kollegen werden sie in jeglicher Disziplin überholt haben, wozu insbesondere der Preis zählt und um den geht es im Autohandel nun einmal zuvorderst.

Daher ist der unternehmerische Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht nichts Unanständiges und hat insbesondere nichts mit Betrug zu tun. Die Aufgabe Ihres BVfK besteht darin, die Situation wie auch die Entwicklung möglichst genau zu beobachten und den Fokus der Betrachtung auf Stellen zu legen, die bei manchen noch im Schatten liegen. Dann können BVfK-Händler, möglichst gute Entscheidungen treffen, mit denen sie auch weiterhin möglichst viel Geld verdienen.

Denn darum geht es uns: Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Fragwürdiger Pressebericht im Kfz-Betrieb: "Förderbetrug - Immer mehr subventionierte E-Autos landen im Ausland"

Der BVfK kritisiert die Stigmatisierung von Händlern, die sich legal und korrekt verhalten.
In der Online-Ausgabe des Kfz-Betriebs vom 10.3.2023 heißt es weiter:
„Die Tricksereien mit der E-Auto-Prämie haben 2022 einer Untersuchung zufolge einen Höchststand erreicht. Nach der Mindesthaltedauer wird das geförderte Auto einfach ins Ausland verkauft.“

Der BVfK widerspricht dem Betrugsvorwurf und hat dem Kfz-Betrieb geschrieben:

Sehr geehrtes Redaktionsteam des Kfz-Betrieb,

der BVfK kämpft bewiesenermaßen nachhaltig gegen Kriminalität im Autohandel. Dazu zählt jede Form des Betruges. lt. Wikipedia „erfasst der Betrugstatbestand Verhaltensweisen, mit denen jemand einen anderen durch Täuschung dazu bewegt, über eigenes oder fremdes Vermögen zu verfügen und dadurch einen Vermögensschaden zugunsten des Täters oder eines Dritten herbeizuführen.“

In Ihrem Artikel „Förderbetrug Immer mehr subventionierte E-Autos landen im Ausland“ wird über eine rechtlich in keiner Weise zu beanstandende geschäftliche Option berichtet. In Verbindung mit der Überschrift wird der Eindruck erzeugt, die daran beteiligten Parteien seien Kriminelle. Das ist nicht der Fall.

Nach Auffassung des BVfK kann man möglicherweise darüber streiten, ob es eine staatsbürgerliche Verpflichtung zum vorauseilenden Gehorsam zu Lasten der eigenen Geschäftsinteressen in solchen Fällen gibt, in denen der Gesetzgeber seine Aufgabe mangelhaft erledigt hat und mithin das Ziel des Gesetzes oder der Vorschrift ganz oder teilweise verfehlt wurde. Wenn es in Ihrem Artikel um diesen Aspekt gehen sollte, müsste eine vermutlich unendliche Reihe von Artikeln folgen, um sich angemessen und vollständig sich mit der Problematik zielentfernter Gesetze zu befassen. Für den Autohandel wäre an der Stelle zuvorderst das neue Gewährleistungsrecht zu nennen.

Da uns gemeinsam sicherlich das Wohl der Kfz-Händler und unserem Verband insbesondere das der freien Händler am Herzen liegt, sollten wir immer bemüht sein, unternehmerischer Leistung und den daraus erzielten Gewinnen mit der entsprechenden positiven Grundhaltung zu begegnen. Das u.E. am besten auch i.V. mit einer möglichst deutlichen Abgrenzung vom unternehmerfeindlichen Gedankengut solcher Mitbürger, die ihre Ideologien mit der Überzeugung vertreten, den für einen guten Menschen einzig richtigen Standpunkt zu kennen.

Sollten Sie übrigens über tatsächliche Betrugsfälle aus unserer Branche berichten wollen, unterstützt Sie der BVfK gerne mit Hintergrundinformationen.

Mit freundlichen Grüßen

Diese E-Mail wurde am vergangenen Montag u.a. an den Chefredakteur des Kfz-Betrieb geschickt. Eine Reaktion erfolgte bisher nicht. Der BVfK hatte bereits im BVfK-Wochenendticker vom 9. April 2022 auf einen ähnlichen, Stimmung machenden Artikel zu diesem Thema reagiert und über die teilweise einsichtige Reaktion des Redakteurs berichtet.

Neue Erlöse mit nachhaltiger Mobilität – Hybrid-Veranstaltung am 22. März ab 16 Uhr in Berlin

Unsere Branche ist im Wandel - und den überleben nur die Gestalter dieses Wandels! Das Verbrenner-Aus beschleunigt die Transformation, genauso wie die Verkehrswende insgesamt.
Ändert sich das Nutzerverhalten noch schneller als die immer strengeren Regulierungen? Die Anforderungen an uns Autohäuser wachsen gerade enorm. Herzlich laden wir Sie zu unserer Hybrid-Veranstaltung am 22. März ab 16 Uhr online und in Berlin-Kreuzberg ein. Genießen Sie auf unserer Dachterrasse die Aussicht über Berlin und profitieren Sie von konkreten Praxiseinblicken und Fachaustausch im Fishbowl-Format: Möchten Sie Ihr Beispiel vorstellen? Generieren Sie mit nachhaltiger Mobilität bereits Zusatzerlöse im Autohaus? Dann einfach Mail an christoph@mobilitaetshaus.eu schicken oder als regulärer Teilnehmer anmelden: Forum neue Autohauserlöse mit nachhaltiger Mobilität (Kostenfreies Ticketing ist Teilnahmevoraussetzung)
www.mobilitaetshaus.eu

Aagent24 – BVfK-Vertragsformulare flexibel gestalten & als Entwurf speichern

Der AAgent24 – die Fahrzeugverwaltung für BVfK-Mitglieder – gibt Ihnen die Möglichkeit, die einzelne Bausteine von Vertragsformularen auf Ihre Wünsche anzupassen. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier:
>>> jetzt weiterlesen

BVfK-Autowelt – die Fahrzeugbörse exklusiv für BVfK-Mitglieder

Rund 34.000 Fahrzeugangebote sind aktuell auf der BVfK-Autowelt vorhanden. Nutzen auch Sie die Börse, um Ihre Fahrzeuge zu präsentieren! Ihnen entstehen keinen Kosten, da diese im BVfK-Mitgliedsbeitrag enthalten sind.
> Hier finden Sie eine Erklärung, wie Sie Ihre Fahrzeuge auf die BVfK-Autowelt übertragen können.

Rückfragen können Sie gerne an digital@bvfk.de senden.

BVfK-Reihe: Karosserie- und Unfallschäden im Kaufvertrag Teil 2: Zur Bagatellgrenze beim Unfallschaden

„Man kann alles verkaufen, muss es nur richtig beschreiben!“ - Diese BVfK-Maxime trifft insbesondere auf den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit Vorschäden zu. Zwar führt nicht jede Beschädigung in der Vergangenheit dazu, dass das Fahrzeug fortan als Unfallfahrzeug einzustufen ist. Doch die Grenze für sog. „Bagatellschäden“ ist sehr eng zu ziehen.
>>> jetzt weiterlesen
Bildquelle:
https://autohaus-sankt-augustin.qualitaetshaendler.de/

BVfK-Hinweise zu den neuen AGB von mobile.de

Die Onlineplattform mobile.de ändert zum 01.04.2023 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), auch für den Händlerbereich. Neben reinen sprachlichen und inhaltlichen Klarstellungen, die der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der AGB dienen, sollten einige Neuregelungen durchaus intensiver beleuchtet werden. Zudem wollen wir vorab kurz über rechtliche Themen informieren, die für Sie als Kunden der Onlineplattform von Bedeutung sind.
>>> jetzt weiterlesen
Autorechtstag Aktuell

Autorechtstag Aktuell: Last Minute: Autorechtstag 2023 – brandaktuelle Themen – Top Referenten – 15 FAO-Stunden

Brandaktuelle Themen:
+++ Update Schadensregulierung, Versicherungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht +++ Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung +++ Auswirkungen der Lieferkettenstörungen auf Autokauf und -Reparatur +++ Neue Kfz-GVO +++ Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Widerrufsrecht bei der Fahrzeugfinanzierung +++ Digitale Selbstjustiz +++ Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Kauf- und Leasingrecht +++ Buntes rund um Auto und Verkehr – aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats +++ Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung nach der Novelle zum Gewährleistungsrecht +++ Aus der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der internationalen Rechtsprechung zum Kaufrecht +++ Ausblick EuGH +++

Top Referenten:
+++ RA Marcus Gülpen +++ Dr. Matthias Quarch +++ Prof. Dr. Ansgar Staudinger +++ RA Dr. Thomas Almeroth +++ Prof. Dr. Markus Artz +++ Dr. Uta Sophie Richter, LL.M. +++ Dr. Dr. Hans Steege +++ Dr. Ralph Bünger +++ Dr. Oliver Klein +++ Ass. Jur. Stefan Obert +++ Rain Eva Hettwer +++
>>> hier weiterlesen

Qualitäts-Autohändler 2023 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:

>>> hier geht´s zur offizielle QAH-Webseite

>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

16. Deutscher Autorechtstag

16. Deutscher Autorechtstag – 20. März - 21. März 2023

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 20. März und 21. März 2023 statt. Hier können Sie sich anmelden:
>>> hier anmelden
BVfK-Kongress

BVfK-Kongress am 6. Mai 2023: Jetzt anmelden

Sicher Sie sich jetzt Ihren Platz beim BVfK-Kongress am 6. Mai 2023
>>> Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz
BVfK-Auktion powered by autobid

BVfK-Auktion: nächster Termin am 30. März 2023

Einliefern oder Mitsteigern! Am kommenden Donnerstag gilt es wieder, von der BVfK-Vorteilen bei der unserem
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 30. März 2023 um 17:00 Uhr.

Wer seine Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei
Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler
versteigern möchte, bitte Mail an auktion@bvfk.de schicken, oder anrufen: 0228-8540919.

Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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